© Kirchengemeinden Ochtelbur und Riepe

Corona-Hygienekonzept

Angabe von Kontaktdaten beim Gottesdienstbesuch

Bei jedem Gottesdienstbesucht sind die Teilnehmer aufgefordert, ihre Kontaktdaten zur Nachverfolgung möglicher Coronainfektionen anzugeben. Sie haben hier die Möglichkeit, sich den Meldebogen bereits vor dem Gottesdienst auszudrucken und in Ruhe zu Hause auszufüllen. Bringen Sie den Bogen zum Gottesdienst mit und geben ihn beim Eingang ab. Sie helfen Wartezeiten und Kontakte zu vermeiden und erleichtern sich und den weiteren Besuchern den Zugang zum Gottesdienst.

Kontaktdaten Coronaprävention zur Abgabe im Gottesdienst.pdf (175 KB)

Corona-Hygienekonzept, Stand 28.10 2020

Hygienekonzept Kirchengemeinden Riepe und Ochtelbur
 
Die Kirchenvorstände der Kirchengemeinden Riepe und Ochtelbur folgen den vom Land Niedersachsen aufgestellten Richtlinien zu Hygiene- und Handlungsempfehlungen unter den Bedingungen der Corona-Pandemie in ihrer jeweils aktuellen Form, die von der Evang.-Luther. Landeskirche Hannovers übernommen werden. Insbesondere weisen wir auf folgende Bereiche hin:
 
1.    Gottesdienste:
Die Kirchenvorstände Riepe und Ochtelbur beschließen, den Handlungsempfehlungen für Gottesdienste unter Beachtung von Abstands- und Hygieneregeln der Evang.-Luther. Landeskirche Hannovers in ihrer jeweils aktuellen Form zu folgen.
 
2.    Gemeindehäuser:
Die Kirchenvorstände Riepe und Ochtelbur beschließen, den Bausteinen für ein Hygienekonzept für Gemeindehäuser und kirchliche Gebäude unter den Bedingungen der Corona-Pandemie der Evang.-Luther. Landeskirche Hannovers in ihrer jeweils aktuellen Form zu folgen. Die verantwortlichen Personen der jeweiligen Gruppe in den Gemeindehäusern erstellen bei jedem Treffen eine Anwesenheitsliste (s. Anhang). Die Kirchenvorstände beschließen, die Gemeindehäuser bis auf Weiteres nicht für Veranstaltungen wie z.B. Teetafeln nach Beerdigungen oder Geburtstage zu vermieten.
 
3.    Chorproben in geschlossenen Räumen:
Die Kirchenvorstände Riepe und Ochtelbur beschließen, den Hygieneempfehlungen zur Durchführung von Chorproben in geschlossenen Räumen der Evang.-Luther. Landeskirche Hannovers in ihrer jeweils aktuellen Form zu folgen.
 
4.    Hausbesuche und Besuchsdienste:
Die Kirchenvorstände Riepe und Ochtelbur beschließen, den Handlungsempfehlungen zur Durchführung von Chorproben in geschlossenen Räumen der Evang.-Luther. Landeskirche Hannovers in ihrer jeweils aktuellen Form zu folgen. Die Kirchenvorstände Riepe und Ochtelbur beschließen gemeinsam mit der Besuchsdienstleitung ein Konzept für die Besuchsdienstarbeit. Die ehrenamtlich Engagierten in der Besuchsdienstarbeit werden über dieses Konzept ausführlich informiert. Nehmen Mitarbeitende des Besuchsdienstes ihren Dienst mit Besuchen wieder auf, unterzeichnen sie eine schriftliche Verpflichtungserklärung.
 
Zur Information über die jeweils aktuell gültigen Vorgaben verweisen wir auf die Website der Evang.-Luther. Landeskirche Hannovers (http://handlungsempfehlungen.landeskirche-hannovers.de) und die Auslage im Pfarrbüro. Für die Umsetzung sind die jeweilig verantwortlichen Personen zuständig.